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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BYTESFACTORY e.K.
An der Römerstr. 42 · 89331 Burgau
Tel.: 08222 963910 · info@bytesfactory.de


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BYTESFACTORY e.K. (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden über den Verkauf von Hard- und Software, Softwareentwicklung, Managed Services, Consulting, On-Site-Dienstleistungen sowie die Installation und Konfiguration von Firewalls/UTMs (insbesondere Securepoint).
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Angaben in Katalogen, Prospekten, auf der Website und ähnlichen Unterlagen des Auftragnehmers sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind – als ungefähre Richtwerte zu verstehen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
    • Verkauf und Lieferung von Hardware und Software
    • Softwareentwicklung nach Kundenspezifikation
    • Managed Services (Überwachung, Wartung, Pflege von IT-Infrastrukturen)
    • IT-Consulting und Beratung
    • On-Site-Dienstleistungen beim Endkunden (B2B und B2C)
    • Installation, Konfiguration und Betrieb von Firewalls/UTMs (Securepoint)
  3. Leistungsbeschreibungen stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Für die Beschaffenheit der Leistung ist ausschließlich die ausdrückliche Vereinbarung maßgeblich.
  4. Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen am Einsatzort gegeben sind (z. B. Netzwerkzugang, Stromversorgung, physischer Zugang).
  2. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der während der Leistungserbringung zur Verfügung steht und Entscheidungen treffen kann.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig und ordnungsgemäß zu sichern. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverlust, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
  4. Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten im vereinbarten Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten und IT-Systemen.

§ 5 Termine und Fristen

  1. Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, unvorhersehbarer Lieferengpässe oder vergleichbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  3. Der Kunde kann den Auftragnehmer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Leistung auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
    • B2B-Kunden (Unternehmer): Zahlung innerhalb von 10 Tagen netto ohne Skonto ab Rechnungsdatum.
    • B2C-Kunden (Verbraucher): Zahlung sofort ohne Abzug nach Rechnungsstellung.
  3. Managed Services und wiederkehrende Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Preisanpassung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise für wiederkehrende Leistungen (Managed Services, Wartungsverträge) bis zu zweimal jährlich anzupassen, wenn sich die Kosten für Personal, Hardware, Softwarelizenzen oder allgemeine Betriebskosten erhöhen.
    • Die Preiserhöhung muss dem Kunden mindestens 3 Monate vor Wirksamwerden schriftlich angekündigt werden.
    • Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich fristlos zu kündigen, falls er die Preiserhöhung nicht akzeptiert.
    • Bei einmaligen Leistungen (Hardwareverkauf, Einzelprojekte) gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
    • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Nicht-Verbrauchern bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern zu berechnen.
    • Eine pauschalierte Mahngebühr in Höhe von 40,00 € je ausstehender Forderung für Geschäftskunden (Nicht-Verbraucher) zu verlangen.
    Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann den Nachweis führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Hardware und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (eingetretener Eigentumsvorbehalt).
  2. Bei Unternehmern (Nicht-Verbrauchern) gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Bei B2B-Kunden beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Ablieferung der Sache, sofern es sich nicht um Schadensersatzansprüche handelt, für die die gesetzliche Verjährung gilt.
  3. Bei Softwareentwicklung besteht die Gewährleistung darin, dass der Auftragnehmer Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
  4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden:
    • aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    • die auf vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen
    • die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) beruhen. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegen vor.
  2. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrates überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten oder Informationen, ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.
  5. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
  3. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach den jeweiligen Individualvereinbarungen.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen (insbesondere Managed Services):
    • Mindestlaufzeit: 12 Monate
    • Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode
    • Verlängerung: Jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn:
    • der Kunde mit der Zahlung von Vergütungen in Höhe von zwei monatlichen Entgelten in Verzug gerät
    • der Kunde wesentliche vertragliche Pflichten wiederholt verletzt
    • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  4. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 13 Schutzrechte und Lizenzen

  1. Soweit dem Kunden Software überlassen wird, erhält dieser ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist.
  3. Urheberrechts- und Lizenzhinweise des Auftragnehmers oder Dritter dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Günzburg.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: April 2026 · BYTESFACTORY e.K.

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